top of page
LMIV Kennzeichnung
"Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO 1169/2011), kurz "LMIV" genannt. Mit dieser Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Verbrauchern möglichst umfassende Informationen zu den Lebensmitteln zu liefern, die sie verzehren, und dadurch sowohl einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher wie auch zum Recht der Verbraucher auf Information zu leisten."
01_Eier
02_Glutenhaltiges Getreide
03_Milch
04_Sojabohnen
05_Schalenfrüchte
06_Krebstiere
07_Senf
08_Sesamsamen
09_Lupine
10_Sellerie
11_Weichtiere
12_Schwefeldioxid & Sulphite
13_Erdnüsse
14_Fisch
Quelle: https://www.metro.de/service/ratgeber/reinigen-und-hygiene/lebensmittelinformationsverordnung
Kennzeichnung Zusatzstoffe ZZuIV
15 Farbstoffe
16 Konservierungsstoffe
17 Antioxidationsmittel
18 Geschmacksverstärker
19 Schwefeldioxid
20 Schwärzungsmittel
21 Phosphat
22 Milcheiweiß
23 koffeinhaltig
24 chininhaltig
25 gewachst
26 Taurin
27 enthält eine Phenylalaninquelle
28 mit Süßungsmitteln
bottom of page