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LMIV Kennzeichnung
"Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO 1169/2011), kurz "LMIV" genannt. Mit dieser Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Verbrauchern möglichst umfassende Informationen zu den Lebensmitteln zu liefern, die sie verzehren, und dadurch sowohl einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher wie auch zum Recht der Verbraucher auf Information zu leisten."

01_Eier

02_Glutenhaltiges Getreide

03_Milch

04_Sojabohnen

05_Schalenfrüchte

06_Krebstiere

07_Senf

08_Sesamsamen

09_Lupine

10_Sellerie

11_Weichtiere

12_Schwefeldioxid & Sulphite

13_Erdnüsse

14_Fisch
Quelle: https://www.metro.de/service/ratgeber/reinigen-und-hygiene/lebensmittelinformationsverordnung
Kennzeichnung Zusatzstoffe ZZuIV
15 Farbstoffe
16 Konservierungsstoffe
17 Antioxidationsmittel
18 Geschmacksverstärker
19 Schwefeldioxid
20 Schwärzungsmittel
21 Phosphat
22 Milcheiweiß
23 koffeinhaltig
24 chininhaltig
25 gewachst
26 Taurin
27 enthält eine Phenylalaninquelle
28 mit Süßungsmitteln
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