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LMIV Kennzeichnung

"Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO 1169/2011), kurz "LMIV" genannt. Mit dieser Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Verbrauchern möglichst umfassende Informationen zu den Lebensmitteln zu liefern, die sie verzehren, und dadurch sowohl einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher wie auch zum Recht der Verbraucher auf Information zu leisten."

Kennzeichnung Zusatzstoffe ZZuIV

15 Farbstoffe

16 Konservierungsstoffe 

17 Antioxidationsmittel

18 Geschmacksverstärker

19 Schwefeldioxid 

20 Schwärzungsmittel 

21 Phosphat 

22 Milcheiweiß 

23 koffeinhaltig 

24 chininhaltig 

25 gewachst 

26 Taurin 

27 enthält eine Phenylalaninquelle 

28 mit Süßungsmitteln 

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